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Schulvereinbarung an der Matern-Feuerbacher-Realschule Großbottwar
September 2004


Das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft ist bestimmten Regeln unterworfen. Die Schule ist der Ort, an dem sich viele Menschen verschiedenen Alters begegnen, um zu lernen oder zu lehren. Damit dies jeder unbehindert tun kann, ist es erforderlich und unabdinglich, in besonderer Weise aufeinander Rücksicht zu nehmen und die im Interesse einer wirkungsvollen Zusammenarbeit aufgestellten Regelungen zu beachten. Darüber hinaus sollte sich das Verhalten eines jeden einzelnen daran orientieren, dass niemand (mit Worten oder mit Taten) belästigt, gefährdet oder verletzt wird und fremdes Eigentum nicht beschädigt oder zerstört wird.

Einige Punkte der Schul- und Hausordnung sind durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, andere wurden in gemeinsamen Beratungen zwischen Elternschaft, Schülermitverantwortung und Lehrerkollegium aufgestellt.

Unsere 8 Grundregeln

1. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Sollten wir verhindert sein    (Krankheit ...) teilen wir dies unverzüglich der Schule mit.
2. Wir bringen unsere Unterrichtsmaterialien vollständig mit.
3. Jeder verhält sich im Schulgebäude und auf dem Schulweg so, dass er weder    sich noch andere gefährdet.
4. Wir rauchen nicht in den Gebäuden und auf dem Schulgelände.
5. Wir verlassen während des Unterrichts und der Pausen nicht das    Schulgelände.
6. Wir beschmutzen und zerstören nicht die Wände und das Mobiliar.
7. Wir bemühen uns um eine ehrliche, offene und störungsfreie    Arbeitsatmosphäre. Wir verhalten uns höflich, verständnisvoll und lassen    andere ausreden. Wir lösen Probleme ohne Gewalt. Wir greifen schlichtend in    Konflikte ein.
8. Wir entsorgen unseren Müll in den entsprechenden Behältern und    unterstützen so aktiv das Reinigungspersonal. Ordnungsdienste innerhalb der    Klassen und der gesamten Schule nehmen ihre Aufgaben ernst.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der 8 Regeln

1. Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Regeln 1, 2 und 3 erfolgt eine    Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
2. Bei einmaligem Verstoß gegen die Regeln 4, 5 und 6 (Rauchen, Verlassen des    Schulgeländes, Verursachen von Schäden) erfolgt sofort eine    Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
3. Bei einer zweiten Benachrichtigung werden die Erziehungsberechtigten zu    einem Gespräch in die Schule gebeten, und die Schülerin/der Schüler muss    eventuell versäumte Zeit nachholen.
4. Bei wiederholten oder schweren Verstößen tritt die Klassenkonferenz    zusammen und entscheidet über weitere Maßnahmen.
5. Bei Verstößen gegen Regel 4, 5 und 6 (Rauchen, Verlassen des    Schulgeländes, Verursachen von Schäden) wird die Schulleitung informiert    und bei Verstoß gegen Regel 6 (Verursachen von Schäden) müssen die    Schülerin/der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten entstandenen Schaden    im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzen.

Diese Regeln halten wir ein!

Schüler/in                  Erziehungsberechtigte/r                Schulleiter


Klassenlehrer/Klassenlehrerin