Das
Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft ist bestimmten Regeln
unterworfen. Die Schule ist der Ort, an dem sich viele Menschen
verschiedenen Alters begegnen, um zu lernen oder zu lehren. Damit
dies jeder unbehindert tun kann, ist es erforderlich und unabdinglich,
in besonderer Weise aufeinander Rücksicht zu nehmen und die
im Interesse einer wirkungsvollen Zusammenarbeit aufgestellten
Regelungen zu beachten. Darüber hinaus sollte sich das Verhalten
eines jeden einzelnen daran orientieren, dass niemand (mit Worten
oder mit Taten) belästigt, gefährdet oder verletzt wird
und fremdes Eigentum nicht beschädigt oder zerstört
wird.
Einige Punkte der Schul- und Hausordnung sind durch gesetzliche
Bestimmungen geregelt, andere wurden in gemeinsamen Beratungen
zwischen Elternschaft, Schülermitverantwortung und Lehrerkollegium
aufgestellt.
Unsere
8 Grundregeln
1. Wir erscheinen
pünktlich zum Unterricht. Sollten wir verhindert sein (Krankheit
...) teilen wir dies unverzüglich der Schule mit.
2. Wir bringen unsere Unterrichtsmaterialien vollständig
mit.
3. Jeder verhält sich im Schulgebäude und auf dem Schulweg
so, dass er weder sich noch andere gefährdet.
4. Wir rauchen nicht in den Gebäuden und auf dem Schulgelände.
5. Wir verlassen während des Unterrichts und der Pausen nicht
das Schulgelände.
6. Wir beschmutzen und zerstören nicht die Wände und
das Mobiliar.
7. Wir bemühen uns um eine ehrliche, offene und störungsfreie
Arbeitsatmosphäre. Wir verhalten uns höflich,
verständnisvoll und lassen andere ausreden.
Wir lösen Probleme ohne Gewalt. Wir greifen schlichtend in
Konflikte ein.
8. Wir entsorgen unseren Müll in den entsprechenden Behältern
und unterstützen so aktiv das Reinigungspersonal.
Ordnungsdienste innerhalb der Klassen und der
gesamten Schule nehmen ihre Aufgaben ernst.
Konsequenzen
bei Nichteinhaltung der 8 Regeln
1.
Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Regeln 1, 2 und 3 erfolgt
eine Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
2. Bei einmaligem Verstoß gegen die Regeln 4, 5 und 6 (Rauchen,
Verlassen des Schulgeländes, Verursachen
von Schäden) erfolgt sofort eine Benachrichtigung
der Erziehungsberechtigten.
3. Bei einer zweiten Benachrichtigung werden die Erziehungsberechtigten
zu einem Gespräch in die Schule gebeten,
und die Schülerin/der Schüler muss eventuell
versäumte Zeit nachholen.
4. Bei wiederholten oder schweren Verstößen tritt die
Klassenkonferenz zusammen und entscheidet über
weitere Maßnahmen.
5. Bei Verstößen gegen Regel 4, 5 und 6 (Rauchen, Verlassen
des Schulgeländes, Verursachen von Schäden)
wird die Schulleitung informiert und bei Verstoß
gegen Regel 6 (Verursachen von Schäden) müssen die Schülerin/der
Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten entstandenen Schaden
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzen.
Diese
Regeln halten wir ein!
Schüler/in
Erziehungsberechtigte/r
Schulleiter
Klassenlehrer/Klassenlehrerin
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